Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

07.12.2001
Immobilienrecht - Schadensersatz für Käufer bei Immobilienversteigerung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.10.2001
V ZR 275/00 entschieden, dass bei der Versteigerung eines Hauses die Angaben über die erzielten Mieteinnahmen stimmen müssen. Werden mithin von dem Verkäufer die Mieteinnahmen bewußt oder fahrlässig falsch angesetzt, kann der Käufer Schadensersatz verlangen.

Das Verfahren betraf ein gewerblich genutztes Objekt in Berlin. Die Mieteinnahmen, die sowohl dem Auktionator als den Bietern genannt wurden, beruhten offenkundig auf Scheinverträge. Mietzahlungen sind nach Eigentumsübertragung zu keinem Zeitpunkt erfolgt.

In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass die vorgenannte Entscheidung nur den Fall entschieden hat, dass eine Immobilie im Wege einer freiwilligen Versteigerung versteigert wird.

Von dieser Entscheidung nicht berührt ist eine Begutachtung des Immobilienobjekts durch einen Gutachter in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren. Stimmen mithin von dem gerichtlichen Gutachter festgestellte Mieteinnahmen nicht mit tatsächlich für das Objekt erzielten Mieteinnahmen überein, ist die vorgenannte Rechtsprechung nicht anwendbar.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm