Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

02.10.2006
Steuerrecht - Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs unter dem Aktenzeichen BFHII R 49/04 hat dieser unter bestimmten Voraussetzungen festgelegt, dass eine Grunderwerbsteuerpflicht mit einer Bemessungsgrundlage, nach der der Wert des zu errichtenden Gebäudes und der Wert des Grundstücks zusammenzurechnen seien,  besteht. Dies gelte jedenfalls für die Fälle, in denen der Grundstückskaufvertrag und der Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes voneinander abhängig seien. Soweit diese Verträge als einheitlicher Vertrag angesehen werden könnten, müsse die Grunderwerbsteuer auch im o. g. Sinne nach dem zusammengerechneten Wert berechnet werden. Zwar ist die vorgenannte Entscheidung wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Doppelbelastungsvorschrift des Umsatzsteuergesetzes ausdrücklich kritisiert worden, die vorgenannte Entscheidung macht jedoch deutlich, dass es bei dem Erwerb von unbebauten Grundstücken daher einer ausführlichen vorhergehenden Beratung bedarf und dem Finanzamt insbesondere nachgewiesen werden sollte, dass Grundstück und Gebäude unabhängig voneinander erworben wurden.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht