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Immobilienrecht
Forum: Immobilienrecht
Der Bundesgerichtshof hat am 28.11.2007 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 243/06 entschieden, dass Vermieter, die die Wärmeversorgung eines Mietobjektes zunächst über eine Zentralheizungsanlage gewährleistet haben, im laufenden Mietverhältnis auf Wärmecontracting umsteigen können, auch wenn der Mieter vertraglich verpflichtet ist, anteilige Kosten der gewerblichen Lieferung von Wärme zu tragen. Der BGH hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass in diesen Fällen ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht vorliege. Zwar sei der Vermieter generell verpflichtet, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten. Hieran fehle es jedoch bei Abschluss eines Wärmeversorgungsvertrages nicht generell. Ein solcher Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot sei im übrigen auch nicht deshalb gegeben, da ein Wechsel zu günstigeren Anbietern nicht erfolgt sei, wenn langfristige Vertragsbindungen in diesem Zusammenhang ohne weiteres üblich sind.