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Forum: Immobilienrecht

08.03.2011
Mietrecht - Vorsorge gegen Dachlawinen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht eine Pflicht des Vermieters zum Schutz der auf vermieteten Stellplätzen stehenden Pkw durch Anbringung eines Schutzgitters Vorsorge gegen Dachlawinen zu treffen, nicht für gegeben. Mit Hinweisbeschluss vom 17.02.2012 unter 24 U 217/11 hatte das OLG Düsseldorf über einen Fall aus Wuppertal zu entscheiden. Weder die Lage des Objektes im Bergischen Land noch die konkrete Dachneigung hatten nach Ansicht des OLG Düsseldorf Anlass dazu gegeben, den Vermieter zur Anbringung eines Schutzgitters im Bereich der Pkw-Stellplätze zu verpflichten. Die vorbezeichnete Entscheidung hat insbesondere deshalb nicht unerhebliche Bedeutung für Pkw-Besitzer, da Schäden durch Dachlawinen in der Teilkaskoversicherung in der Regel ohne besondere Vereinbarungen nicht mit versichert sind. Der Mieter sollte daher bei einer möglichen Gefährdungslage auf sich möglicherweise entwickelnde Dachlawinen in eigenem Interesse achten.

 
Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht