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Immobilienrecht
Forum: Immobilienrecht
28.03.2007
Der Mieter von Geschäftsräumen hat in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution, so entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21.03.2007.
Die Parteien hatten vertraglich vereinbart, dass die Mietsicherheit bereits vor Übergabe des Mietobjektes gezahlt werden sollte. Da diese Kaution auch der Absicherung künftiger Ansprüche diene, müsse der Mieter auch dann die Zahlung leisten, wenn er wie in dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall wegen erheblicher Mängel an dem Objekt die Übernahme verweigere und damit auch noch kein Anspruch auf Mietzahlung entstanden sei.
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