Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

03.01.2011
Gewerbemietrecht - Keine Eigenbedarfskündigung durch Personenhandelsgesellschaft
Nach einer Entscheidung des BGH vom 15.12.2010 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 210/10 hat der BGH Unterschiede zur Eigenbedarfskündigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts herausgearbeitet und festgestellt, dass eine vergleichbare Situation zu derjenigen einer GbR bei einer Personenhandelsgesellschaft als Vermieterin nicht gegeben ist. Zwar sieht die Rechtsprechung eine Eigenbedarfskündigung eines Gesellschafters einer GbR als zulässig an, etwas anderes müsse jedoch für Personenhandelsgesellschaften gelten. Bereits die Gründung einer KG, einer oHG oder einer GmbH setze eine umfangreiche organisatorische und rechtsgeschäftliche Tätigkeit bis hin zur Eintragung im Handelsregister voraus. Zudem handele es sich bei den vorbezeichneten Gesellschaften nicht um eine zufällige Gemeinschaft, sondern um Gesellschaften, die im wirtschaftlichen Verkehr aufgrund bewusster Entscheidung zur Nutzung wirtschaftlicher, steuerrechtlicher und haftungsrechtlicher Voraussetzungen die jeweilige Gesellschaftsform gewählt hätten. Der persönliche Nutzungswunsch eines Kommanditisten oder Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft müsse daher zurücktreten. Unberührt von dieser Entscheidung bleibt die Möglichkeit, wegen Betriebsbedarfs zu kündigen. In den Fällen des Betriebsbedarfs soll eine Wohnung aus betrieblichen Gründen für einen Mitarbeiter oder Geschäftsführer in Anspruch genommen werden.

 
Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht