Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

27.12.2007
Mietrecht - Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 20.12.2007 unter dem Aktenzeichen IX ZR 132/06 festgestellt, dass der Wohnungsmieter eine gestellte Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann ohne jegliche Abzüge herausverlangen kann, wenn der Vermieter die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat, wie es durch § 551 Abs. 3 S. 3 BGB vorgeschrieben wird. Sobald der Vermieter gegen die vorbezeichnete Vorschrift verstößt, ist die Forderung des Mieters grundsätzlich nur als einfache Insolvenzforderung anzusehen. Der BGH hat darauf verwiesen, dass der Mieter aus diesem Grunde darauf drängen solle, dass die Einhaltung der dem Vermieter obliegenden Verpflichtung, die Kaution gesondert anzulegen, nachgewiesen wird. Einen solchen Nachweis, dass eine Anlage der Kaution gesetzeskonform erfolgt ist, könne jederzeit erfolgen. Notfalls könne der Mieter die geschuldete Mietzahlung bis zur Höhe des Kautionsbetrages im Falle eines nicht erfolgten Nachweises zurückhalten.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht