- Svenska
- English
- Deutsch
Immobilienrecht
Forum: Immobilienrecht
15.04.2011
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit einer Entscheidung vom 30.12.2010 unter dem Aktenzeichen 24 U 109/10 klargestellt, dass ein Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen des Vorliegens von Umsatzeinbrüchen auch dann nicht angenommen werden kann, wenn der in einem Agenturverhältnis zu einem Festnetzanbieter stehende Mieter infolge der Übernahme durch einen Konkurrenten keine Einnahmen mehr erzielen kann. Da der Mieter das Verwendungsrisiko trägt, trifft diesen auch das Risiko, dass Bezugs- und Absatzwege erhalten bleiben. Das OLG Düsseldorf hat zudem in die Wertung mit einbezogen, dass für den Mieter weiterhin die Möglichkeit der Untervermietung verbleibt.
Ansprechpartner: