Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

21.06.2011
Gewerbemietrecht - Pflicht des Vermieters zur Wasserversorgung

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 16.05.2011 unter 8 U 2/11 klargestellt, dass eine Pflicht des Vermieters zur Wasserversorgung nach Beendigung des Mietvertrages jedenfalls dann besteht, wenn nach Abwägung der betroffenen Interessen deutlich wird, dass die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebes erhebliche Umsatzeinbußen bei der Mieterin nach sich ziehen würde. Daneben sei in dem zu entscheidenden Fall nicht damit zu rechnen gewesen, dass bei Aufrechterhaltung der Versorgungsleistungen den Vermieter ein weitergehender Schaden entstehen würde, da die Nebenkostenvorauszahlungen in der Vergangenheit durch die Mieterin vollständig erbracht worden seien. Das Kammergericht lässt hierbei auch die Interessen des Vermieters an einer schnellen Räumung ausdrücklich unberücksichtigt, da diesem Anspruch durch Abstellen der Versorgungsleistungen generell kein Nachdruck verliehen werden können soll.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht