Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

05.06.2009
Gewerbemietrecht - Ausfrieren des Gewerbemieters rechtmäßig

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 05.06.2009 unter dem Aktenzeichen XIIZR 137/07 wird das sogenannte „Ausfrieren des Mieters“ im Gewerbemietverhältnis für rechtmäßig angesehen. Dies gilt jedoch nur unter den engen Voraussetzungen, dass der Vermieter das Mietverhältnis wegen rückständiger Mieten gekündigt hat, der Mieter ebenso die nach Kündigung fällig werdende Nutzungsentschädigung für die Mietsache nicht zahlt und auch für Vorauszahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten nicht aufkommt. Eine entsprechende Entziehung der Heizenergie und/oder der Warmwasserversorgung wird daher vom BGH jedenfalls dann ausnahmsweise für rechtmäßig angesehen, wenn der Vermieter mit Heiz- und Warmwasserkosten vorleistungspflichtig ist, da dem Vermieter nicht zuzumuten sei, einen stetig wachsenden Schaden hinnehmen zu müssen.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht