Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

20.11.2007
Mietrecht - Kein Anspruch des Vermieters auf Nutzerwechselgebühr

Der für Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 14.11.2007 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 19/07 entschieden, dass dem Vermieter die Berechnung einer sogenannten "Nutzerwechselgebühr" nicht zusteht. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter eine Nutzerwechselgebühr in Höhe von 30,74 € erhoben, da durch den Wohnungswechsel eine zusätzliche Abrechnung der Betriebskosten erforderlich wurde. Der BGH hat klargestellt, dass es sich bei einer solchen "Nutzerwechselgebühr" nicht um Betriebskosten im Sinne des § 556 Abs. 1 S. 2 BGB handele. Die Nutzerwechselgebühr falle in einem Mietverhältnis nicht in wiederkehrenden, periodischen Zeiträumen an, sondern entstehen lediglich im Zusammenhang mit dem Auszug des Mieters. Aus diesem Grunde habe der Vermieter für einen erhöhten Aufwand aufgrund des Nutzerwechsels selbst einzustehen.  Auf den Mieter könnten daher zusätzliche Kosten aus diesem Grunde nicht übertragen werden.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht