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Immobilienrecht
Forum: Immobilienrecht
26.04.2011
Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat mit Urteil vom 02.03.2011 unter dem Aktenzeichen 3 U 182/10 klargestellt, dass die Berufung auf das Schriftformerfordernis dann als treuwidrig angesehen werden kann, wenn der Vermieter die Vertragsänderung selbst angeregt hat und diese allein für den Vermieter vorteilhaft ist. Wenn in diesen Fällen der Mietvertrag durch den Vermieter später als lästig empfunden werde, könne eine Berufung auf das Schriftformerfordernis gegen Treu und Glauben verstoßen, insbesondere wenn die getroffene Vereinbarung über einen längeren Zeitraum einvernehmlich praktiziert werde.
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