Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

12.04.2010
Gewerbemietrecht - Nicht funktionierende Heizung führt zu Wegfall des Anspruchs auf Heizkostenvorschuss

Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 22.02.2010 unter dem Aktenzeichen 20 U 80/08 ist einer Abrede der Mietvertragsparteien über die Zahlung von Heizkostenvorschüssen an den Vermieter jedenfalls konkludent zu entnehmen, dass der Vermieter die Bereitstellung einer funktionierenden Heizung und damit auch die Versorgung mit Wärme schuldet. Da Heizkostenvorauszahlungen nur in angemessener Höhe vereinbart werden dürfen, kann in dem Falle, in dem Leistungen weggefallen sind, der Mieter die Vorauszahlungen von sich aus kürzen. Das Kammergericht hatte insbesondere einen entscheidenden Anhaltspunkt für die konkludente Vereinbarung darin gesehen, dass sich der Vermieter für die Durchführung von Reparaturen der Heizung vertraglich verpflichtet hatte, so dass hierin auch die schlüssige Zusage des Vermieters angenommen wurde, die Heizung dauerhaft Instand zu halten. Bei dieser Gelegenheit hat das Kammergericht klargestellt, dass eine 20 prozentige Mietminderung wegen Ausfalls der Heizung in der Heizperiode als angemessen angesehen wird.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht