Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

23.07.2012
Beschlagnahme von Wohnungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
Das Verwaltungsgericht (VerwG) Oldenburg hat mit einem Urteil vom 22.05.2012 unter dem Aktenzeichen 7 A 3069/12 festgestellt, dass die Anforderungen an die Beschlagnahme von Wohnungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit nach Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Vermieter als besonders hoch anzusehen seien. Obwohl der Mieter die Wohnung nach rechtskräftigem Urteil herauszugeben hatte, wollte eine Gemeinde im Landkreis Laer in die Mieter in die vormalige Wohnung einweisen. Das VerwG Oldenburg hat dabei klargestellt, dass der Vermieter es nicht dulden müsse, ein rechtskräftiges Räumungsurteil mehr als ein ¾ Jahr lang nicht durchsetzen zu können. Die Gemeinde habe keine hinreichenden Bemühungen unternommen, um eine geeignete Ersatzunterkunft zu finden. Der Gemeinde sei daher nicht gelungen nachzuweisen, dass zumutbarer Wohnraum nicht zur Verfügung stehe. Als obere zeitliche Grenze sah daneben das VerwG einen Zeitraum von 6 Monaten an, in dem die Beschlagnahme der Wohnung aufrechterhalten werden könne. Mit hinreichender Deutlichkeit hat das VerwG Oldenburg die Grenzen einer derartigen Ordnungsverfügung der Gemeinden aufgezeigt.

 
Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht