Immobilienrecht

Zurück

Forum: Immobilienrecht

17.06.2008
Immobilienrecht - WEG Recht - Freilaufender Hund im Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 20.05.2008 unter dem Aktenzeichen 14 Wx 22/08 die Voraussetzungen festgelegt, unter denen eine Hund im Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft geführt werden darf. Im zu entscheidenden Fall war zu beachten, dass der gemeinsame Garten der Wohnungseigentümer u. a. auch laufend dem Zugang für Kinder zugänglich war. Aus diesem Grunde könne zwar nicht grundsätzlich ein Hundeverbot für den Garten ausgesprochen werden. Bei großen Hunden sei jedoch zu beachten, dass wegen der von diesen ausgehenden latenten Gefährdung von Menschen und der zu erwartenden Verschmutzung des Gartens regelmäßiges Anleinen des Hundes an einer höchstens 3 m langen Leine und eine ausreichende Führung des Hundes durch eine mindestens 16 Jahre alte Person erforderlich sei.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht