Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

23.09.2010
Gewerbemietrecht - Verbot räumungspflichtigen Mieter am Mietgebrauch zu hindern

Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat mit Beschluss vom 04.08.2010 unter 3 U 82/10 entschieden, dass der Vermieter auch nach wirksam erklärter Kündigung zur Gebrauchsgewährung verpflichtet bleibt. Der Vermieter habe in diesen Fällen lediglich einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Ansprüche müssen daher im Wege der Räumungsklage gerichtlich geltend gemacht werden. Zudem müsse die Räumungsvollstreckung betrieben werden. Der Versuch der Inbesitznahme durch den Vermieter könne auch nicht dadurch begründet werden, dass aufgrund eines Wintereinbruchs Instandhaltungsmaßnahmen in der Mietfläche durchgeführt werden müssen. Hierdurch könne der zwingende Vorrang des Vollstreckungsrechts nicht umgangen werden. Ein solches Verhalten stelle daher eine unzulässige Besitzstörung dar.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht