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Immobilienrecht
Forum: Immobilienrecht
25.02.2007
Ein Immobilienmakler darf Objektinformationen, die er vom Veräußerer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft weitergeben. Der Bundesgerichtshof hat mit einer Entscheidung vom 18.01.2007 klargestellt, dass der Maklerkunde in der Regel davon auszugehen hat, dass ein Exposé lediglich Verkäuferangaben wiedergibt. Etwas anderes soll nur gelten, wenn die Informationen für den Makler erkennbar unplausibel sind, er Zusicherungen gemacht, eine Informationspflicht übernommen oder besonderes Vertrauen in die Information erweckt hat.
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