Immobilienrecht

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17.06.2008
Immobilienrecht - Mietrecht-Zeitliche Grenze der Anbietungspflicht bei Eigenbedarfskündigung

Mit Urteil vom 04.06.2008 hat der BGH unter Verweisung auf seine bisherige Rechtsprechung klargestellt, dass der Vermieter, der wegen Eigenbedarfs kündigt, eine Verpflichtung zur Anbietung einer Vergleichswohnung in dem selben Haus nur dann hat, wenn diese Wohnung auch tatsächlich zum Zeitpunkt der Beendigung des streitigen Mietverhältnisses zur Verfügung steht. In dem zu entscheidenden Fall hatte in demselben Haus zwar ein anderer Mieter das Mietverhältnis gekündigt, diese Wohnung stand aber zum Zeitpunkt des Endes des Mietverhältnisses mit dem Mieter noch nicht zur Verfügung. Der BGH hat in diesem Zusammenhang insbesondere klargestellt, dass es unerheblich sei, ob der Vermieter darauf vertrauen könne, dass der Mieter der Vergleichswohnung ggfls. tatsächlich früher ausziehen werde.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht