Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

27.02.2009
Mietrecht - Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer wiederholten Eigenbedarfskündigung

Der BGH hat mit Urteil vom 21.01.2009 (VIII ZR 62/08) klargestellt, dass die Rechtskraft eines Urteils über eine vorangegangene Eigenbedarfskündigung keinen Einfluss auf eine später erneut ausgesprochene Eigenbedarfskündigung haben kann. In dem zu entscheidenden Fall war zunächst die auf Eigenbedarf gestützte Kündigung des Vermieters zu einem frühen Zeitpunkt des Mietvertragsverhältnisses durch rechtskräftiges Urteil als unbegründet angesehen worden. Nach rund 4-jährigem Bestand des Mietverhältnisses berief sich der Vermieter erneut auf Eigenbedarf für seine heranwachsende Tochter. Nach Erneuerung des Mietvertrages soll in derartigen Fällen der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens der Eigenbedarfskündigung nicht mehr im Wege stehen. Eine wiederholte Eigenbedarfskündigung ist daher nicht generell als rechtsmissbräuchlich einzustufen.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht