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Immobilienrecht
Forum: Immobilienrecht
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 09.12.2010 - 10 U 66/10) hält eine formularmäßige Klausel in einem Gaststättenpachtvertrag, wonach sich der Mieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen laufend auf eigene Kosten fachgerecht <U>durchführen zu lassen</U> wegen des Verstoßes gem. § 307 BGB für unwirksam. Bei kundenfeindlichster Auslegung wird mit einer Formulierung der Mieter die Möglichkeit genommen, kostensparende Eigenleistungen vorzunehmen, so dass die vorbezeichnete Klausel als Fachhandwerkerklausel verstanden worden ist. Nachdem bereits der 12. Zivilsenat des BGH zur Unwirksamkeit starrer Fristenregelungen auf gewerbliche Mietverträge ausgeweitet hat, nimmt die Rechtsprechung auch insoweit eine gleichgelagerte Interessenlage im Gewerbemietrecht an.