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Forum: Immobilienrecht

30.05.2012
Mietrecht - Zulässigkeit von Mietanpassungsklauseln
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 09.05.2012 unter dem Aktenzeichen XII ZR 79/10 eine Preisanpassungsklausel in Form eines Leistungsbestimmungsrechts des Vermieters als zulässig angesehen. Derartige Mietanpassungsklauseln können hiernach grundsätzlich im Wege allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Insbesondere verstoße eine solche Erhöhungsklausel durch Gewährung eines einseitigen Bestimmungsrechts des Vermieters nicht dem AGB-Recht. Die Parteien hatten einen Leistungsvorbehalt vereinbart, nachdem es möglich war, die neue Höhe des zu zahlenden Betrages nach Billigkeitsgrundsätzen festzulegen. Durch die vereinbarte Klausel werde zwar von dem gesetzlichen Grundsatz abgewichen, dass Leistung und Gegenleistung im Vertrag festzuhalten seien, was jedoch als zulässig erachtet wurde. Gleichwohl müssen die Preisanpassungsklausel klar und verständlich sein und sowohl den Anlass als auch die Bezugsgrößen für eine mögliche Änderung der Miete enthalten, was in dem zu entscheidenden Fall gegeben war. Entschieden wurde dies für einen Vertrag über die gewerbliche Nutzung von Steg- und Wasserflächen, in denen nach jeweils 3 Jahren vom Vermieter geprüft werden konnte, ob das Nutzungsentgelt noch ortsüblich oder sonst angemessen ist. Der zu entscheidende Fall macht deutlich, dass in den genannten Grenzen im Gewerbemietrecht Preisanpassungsklauseln grundsätzlich als wirksames Gestaltungsmittel angesehen werden.

 
Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht