Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

25.02.2007
Mietrecht - Überhitzte Mieträume

Die Aufheizung eines Gebäudes aufgrund Sonneneinstrahlung kann einen Mangel der Mietsache darstellen, der den Mieter zur Minderung und unter Umständen auch zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen kann. Ob jedoch ein Mangel vorliegt, richtet sich neben den vertraglichen Vereinbarungen nach dem baulichen Zustand des Gebäudes. Bei Bauten mit großen Glasflächen, wie sie bereits bei Mietvertragsbeginn vorhanden waren, muß mit höherer Hitzeinwirkung und höheren Temperaturen gerechnet werden. Wer als Mieter die hierdurch auftretenden Temperaturen als unzuträglich empfindet, muß in Abstimmung mit dem Vermieter eigens eine Klimaanlage installieren. Keinesfalls gilt hinsichtlich der Frage einer Mangelhaftigkeit die Arbeitsstättenverordnung mit den dort angegebenen Temperaturgrenzen für Arbeitsplätze, wie das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in einem Urteil vom 19.01.2007 entschieden hat.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht