Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

05.01.2007
Mietrecht- Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit starren Fristen

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 18.10.2006, VIII ZR 52/06 entschieden, dass in formularmäßigen Wohnraummietverträgen eine Abgeltungsklausel unzulässig sei, wenn hierdurch eine Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder anteilige Zahlung der Kosten der Schönheitsreparaturen nach festgelegten Prozentsätzen ohne jegliche Einschränkung erfolge. Der BGH folgt damit seiner Rechtsprechung, wonach bereits Formularbestimmungen als unwirksam angesehen werden, die dem Mieter die Ausführung von Schönheitsreparaturen während des laufenden Mietverhältnisses nach einem zeitlichen "starren" Fristenplan auferlegen. Der BGH folgt damit der Argumentation, dass der Mieter anderenfalls mit Renovierungspflichten belastet werde, obwohl unter Umständen tatsächlich noch kein Renovierungsbedarf bestehe. Auch in diesem Punkt hat der BGH daher seine Rechtsprechung angepasst und auch die Bestimmung festgelegter Prozentsätze für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen für nicht zulässig angesehen.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht