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Immobilienrecht
Forum: Immobilienrecht
04.07.2007
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 20.06.2007 klargestellt, der Mieter einer Gewerbeimmobilie, der eine Umsatzpacht vereinbart hat, und sich in diesem Zusammenhang verpflichtet hat, die monatlich bereinigten Nettoumsätze anhand der BWA zu bestätigen, genüge wegen der eindeutigen Regelung im Pachtvertrag seiner Verpflichtung nicht, wenn dieser bloße Mitteilungen der Nettoumsätze durch ein Steuerbüro gegenüber dem Verpächter angebe. Das OLG Brandenburg hat hierbei festgestellt, dass bei derartigen Vertragsverstößen ein Auskunftsanspruch bezogen auf die Umsätze gegeben ist.
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