Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

19.05.2011
Gewerbemietrecht - Keine Gebrauchsüberlassung ohne Schlüssel
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 23.12.2010 unter dem Aktenzeichen 10 U 60/10 besteht eine Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinsanspruchs nur dann, wenn der Vermieter auch den unmittelbaren Besitz an der Mietsache eingeräumt bekomme. An einer Gebrauchsüberlassung fehle es insbesondere, wenn der Vermieter dem Mieter die zur Mietsache gehörenden Schlüssel nicht aushändige. Insoweit sei die Sachlage mit der Verpflichtung des Mieters bei Rückgabe der Mietsache vergleichbar. Der Vermieter sei für die Übergabe der Schlüssel und damit die Gebrauchsüberlassung an den Mieter darlegungs- und beweispflichtig.
 
 
Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht