Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

14.08.2011
WEG-Recht - Folgen einer Nichteinladung zur Eigentümerversammlung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.07.2012 unter V ZR 235/11 entschieden, dass die unterbliebene Einladung zu einer Versammlung der Wohnungseigentümer regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse führe. Von einer Nichtigkeit könne nicht ausgegangen werden. Im zu entscheidenden Fall hatte die Verwalterin irrtümlich einen Eigentümer nicht zum Kreis der zu ladenden Wohnungseigentümer gehörig angesehen. Offenbar aus Praktikabilitätserwägungen ist der BGH mit seiner Entscheidung einer Mindermeinung gefolgt. Dies gilt insbesondere deshalb, da bei Verwaltern häufig Schwierigkeiten bei der Zuordnung der jeweiligen Eigentümerposition bestehen, insbesondere wenn Bauträgermodelle vorliegen, Fälle einer Insolvenz gegeben sind oder Eigentümerwechsel bei Zwangsversteigerungen oder Erbfällen eingetreten sind. Unabhängig davon besteht eine Grenze selbstverständlich dann, wenn einzelne Eigentümer vorsätzlich nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen werden.

 
Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht