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Immobilienrecht
Forum: Immobilienrecht
Mit Urteil vom 05.03.2008 unter VIII ZR 37/07 hat der BGH das Rauchen in einer Mietwohnung als nicht mehr vom vertragsgemäßen Gebrauch gedecktes Verhalten eingestuft. Wenn durch ein solches Verhalten die Verschlechterung der Wohnung verursacht werde, die sich nicht mehr durch übliche Schönheitsreparaturen beseitigen lassen würden, sondern darüberhinaus Instandsetzungsarbeiten erforderlich machen würden, treffe den Mieter eine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Vermieter. Dies gelte unabhängig davon, ob ein Renovierungsbedarf bereits vorzeitig entstehe. Der Vermieter solle hierdurch nicht unbillig benachteiligt werden. Entscheidend sei in diesem Zusammenhang aber, ob die behaupteten Spuren des Tabakkonsums durch übliche Schönheitsreparaturen beseitigt werden könnten. Nur wenn dies nicht der Fall sei, könne ein Schadenersatzanspruch gegeben sein.