Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

23.08.2002
Wohnungseigentumsrecht - Anwaltskanzlei in einer Eigentumswohnung

Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat kürzlich in einer Entscheidung unter dem Aktenzeichen 16 Wx 232/01 entschieden, dass die Mieteigentümer einer Wohnanlagen den Betrieb einer Anwaltskanzlei in einem Wohneigentum der Anlage dulden müssen, wenn sich der Publikumsverkehr der Kanzlei eher im unteren Bereich des üblichen einer Rechtsanwaltskanzlei bewegt.

Das geht - so das OLG Köln - nicht über den Rahmen hinaus, den eine mehrköpfige Familie mit ihrer Wohnnutzung beansprucht.

Im entschiedenen Falle sah die Teilungserklärung eine aus zwei Wohnungen bestehende Gemeinschaft die Zustimmung zur Vermietung für eine gewerbliche Nutzung der Wohnung vor. Zwar ist es generell zulässig, die gewerbliche Nutzung eines Wohnungseigentums von der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer abhängig zu machen. Die Zustimmung darf aber nur aus wichtigem Grund versagt werden, wenn diese Nutzung über dasjenige Maß hinausgeht, das bei einer üblichen Wohnungsnutzung zu erwarten ist.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm