Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

15.11.2005
Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 09.11.2005 entschieden, dass eine Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarf durch den Vermieter auch dann wirksam bleibt, wenn der Kündigungsgrund nach Ablauf der Kündigungsfrist entfällt. Zum Aktenzeichen VIII ZR 339/04 führt der BGH aus, dass mit Ablauf der Kündigungsfrist der Vermieter wieder seine vom Grundrecht auf Eigentum geschützte Verfügungsbefugnis zurückerhalte. Es gebe keine nachvertragliche Treuepflicht, nach der der Wohnungseigentümer den Mieter vom Wegfall des Eigenbedarfs unterrichten müsse, um ihm einen Umzug zu ersparen.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht