Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

15.04.2007
Wohnungseigentumsrecht - Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 12.04.2007 in Fortsetzung der Rechtssprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband auch Ansprüche auf Kostenvorschuss für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum in gesetzlicher Prozessstandschaft gegenüber einem Werkunternehmer geltend machen kann. Insoweit stehe es der Wohnungseigentümergemeinschaft zu, gem. § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG für eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen. Zur Instandhaltung und Instandsetzung im o. g. Sinne gehöre es auch, die erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums zu gewährleisten. Aus diesem Grunde könne die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss die Durchsetzung der auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum an sich ziehen. Soweit die Wohnungseigentümergemeinschaft in dieser Weise vorgehe, begründe dies die alleinige Zuständigkeit und schließt ein selbständiges Vorgehen der einzelnen Erwerber aus.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht