Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

07.02.2007
Immobilienrecht - Schadensersatzansprüche gegen den Staat wegen unzumutbarer Verzögerung von Eintragungen im Grundbuch

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 11.01.2007, Az.: III ZR 302/05, entschieden, dass jede Behörde die Amtspflicht hat, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten. Ist dies wegen Überlastung des zuständigen Beamten nicht gewährleistet, so haben nicht nur die zuständige Behörde - wie hier das Amtsgericht -, sondern auch die übergreifenden Stellen (Landgericht, Oberlandesgericht) im Rahmen ihrer Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Der BGH hat jedenfalls grundsätzlich entschieden, dass in Fällen unzumutbarer Verzögerung von Eintragungsanträgen außer dem Amtshaftungsanspruch noch ein Anspruch des Grundstückseigentümers auf angemessene Entschädigung für die entgangene Nutzung seines Eigentums aus dem Gesichtspunkt des so genannten „enteignungsgleichen Eingriffs“ in Betracht kommt.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm