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Immobilienrecht
Forum: Immobilienrecht
21.05.2007
Der BGH hat mit einer Entscheidung vom 16.05.2007 in ständiger Rechtssprechung bestätigt, dass bei Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist. Zwar könne der Vermieter nach Treu und Glauben verpflichtet sein, der Aufstellung einer Satellitenschüssel zuzustimmen. Dies gelte jedoch ausnahmsweise nur dann, wenn keine oder lediglich eine sehr geringfügige optische Beeinträchtigung verursacht werde. Durch die vorbezeichnete Entscheidung ist verbindlich festgestellt worden, dass die erkennenden Gerichte jedenfalls Feststellungen zu einer konkreten Beeinträchtigung, die von der Parabolantenne ausgeht, zu treffen haben.
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