Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

22.10.2007
Immobilienrecht - Hauskauf: Anfechtung wegen Täuschung

Das Oberlandesgericht Celle hat zum Aktenzeichen 16 U 38/07 entschieden, dass ein Hauskäufer, dem verschwiegen worden ist, dass die Vorbesitzer sich in dem Haus erhängt haben, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann. Beim Kauf eines Hauses an der Ostsee war dem Käufer von dem Makler erklärt worden, die Vorbesitzer hätten sich in Spanien das Leben genommen. Von einem Handwerker erfuhr der Hauskäufer später jedoch zufällig, dass die vorherigen Eigentümer sich in dem Haus erhängt hatten. Ihr Tod war wochenlang unentdeckt geblieben. Das Oberlandesgericht Celle hat den Käufer daher für berechtigt gehalten, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm