Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

03.02.2011
Gewerbemietrecht - Widerspruch gem. § 545 BGB durch Herausgabeverlangen

Nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg vom 05.01.2011 unter dem Aktenzeichen 3 U 55/10 genügt die Aufforderung des Vermieters im Gewerbemietverhältnis im Rahmen des Kündigungsschreibens zur Räumung und Herausgabe der Mietsache, um die Voraussetzungen eines Widerspruchs im Sinne von § 545 BGB zu erfüllen. Das OLG Brandenburg hält die Erklärung eines der weiteren Nutzung entgegenstehenden Willens durch eine vorbezeichnete Aufforderung für ausreichend. Hierdurch wird eine Berufung auf die Rechtsfolgen der Kündigung als hinreichend angesehen. Vor einer Verallgemeinerung der vorbezeichneten Entscheidung ist angesichts entgegenstehender Stimmen in Rechtsprechung und Literatur jedoch zu warnen, so dass unbedingt empfohlen werden muss, einen ausdrücklich Widerspruch gegen die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu formulieren.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht