Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

09.04.2007
Immobilienrecht - Billigkeitskontrolle für Strompreise

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu befinden, ob Strompreise in der Weise auf ihre Angemessenheit überprüft werden können, dass eine Billigkeitsüberprüfung gem. § 315 Abs. 3 BGB zu erfolgen hat. Dazu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine derartige Billigkeitsüberprüfung nicht in Betracht kommt, da die entsprechende Bestimmung des § 315 BGB auf dem liberalisierten Strommarkt weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar sei. Eine unmittelbare Anwendung komme nicht in Betracht, da es an einer einseitigen Preisbestimmung fehle, wenn die Preise sich nach den behördlich genehmigten allgemeinen Tarifen richteten. Auf dem freien Strommarkt sei darüberhinaus die Wahl des Stromanbieters frei, so dass auch eine analoge Anwendung des § 315 BGB aufgrund einer etwaigen Monopolstellung ausscheide (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.03.2007, VIII ZR 144/06).

Ansprechpartner: 
Ewald Richter Fachanwalt für Arbeitsrecht