Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

20.02.2008
Immobilienrecht - Keine Haftung des Notars für steuerliche Folgen einer Beurkundung

Der BGH hat zum Aktenzeichen III ZR 33/07 entschieden, dass ein Notar nicht auf die Steuerfolgen eines Immobilienkaufs hinweisen muss, wenn er den Kaufvertrag beurkundet. Das Beurkundungsgesetz verpflichtet weder zu einer Rechtsbelehrung noch zu einer allgemeinen Betreuung. Die steuerrechtlichen Folgen eines Kaufvertrags gehören typischerweise nicht zum Inhalt des Kaufvertrages selbst. Eine sichere Beurteilung der steuerlichen Folgen sei dem Notar allein aufgrund seiner Beurkundung regelmäßig nicht möglich, ebenso wenig die Klärung der für die Beurteilung im Einzelfall maßgeblichen Verhältnisse. Im Bedarfsfalle müssten sich die Beteiligten über Steuerfragen von Fachkräften gesondert beraten lassen, urteilt der Bundesgerichtshof. Damit lehnten die Bundesrichter eine Schadensersatzklage eines Unternehmers gegen einen Notar ab, das mehr Umsatzsteuer zahlen musste, als sie erwartet hatte.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm