Immobilienrecht

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Forum: Immobilienrecht

29.10.2008
Mietrecht - Keine starren Dekorationsfristen im Gewerberaummietverhältnis

Auch in Gewerberaummietverhältnissen ist die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in einem Formularmietvertrag nach einer Entscheidung des BGH vom 08.10.2008 unter XII ZR 84/06 als unwirksam anzusehen, wenn der Mieter unabhängig von dem Erhaltungszustand der Räume zur Renovierung nach Ablauf bestimmter starrer Fristen verpflichtet werden soll. Insoweit hat sich der BGH der Rechtsprechung in Wohnraummietverhältnissen angeschlossen.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht