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Forum: Sonstige Rechtsgebiete

28.04.2004
Internetrecht: Sofortkauf bei eBay bedeutet Angebot, was unmittelbar angenommen werden kann

Das Amtsgericht Moers kam im Rahmen eines Urteils vom 11.02.2004 zu dem Ergebnis, dass derjenige, der bei eBay einen Artikel unter der Rubrik "Sofortkauf" anbietet, dem Nutzer unmittelbar ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages macht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, die von jedem Nutzer durch gesonderte Bestätigung akzeptiert werden müssen sehen diese Folge für die Rubrik "Sofortkauf" vor, was der Verkäufer gegen sich geltend lassen muss.

Im entschiedenen Fall hatte ein Verkäufer versehentlich, wie er angab, ein höherwertiges Produkt zum Preise von einem Euro angeboten und war vom erkennenden Gericht zur Lieferung verpflichtet worden, weil der Käufer dieses Angebot durch Betätigen der entsprechenden Schaltfläche und Eingabe seines Passwortes angenommen habe.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm