Sonstige Rechtsgebiete

Zurück

Forum: Sonstige Rechtsgebiete

30.04.2004
Verwaltungsrecht - Wehrpflichtrecht: Neue Einberufungsrichtlinien verstoßen gegen Wehrgerechtigkeit

Im Rahmen eines Urteils vom 19.04.2004 kam das Verwaltungsgericht Köln (AZ.: 8 K 154/04) auf die Klage eines Wehrpflichtigen gegen seinen Einberufungsbescheid zu dem Schluss, dass die derzeit gültigen Einberufungsrichtlinien gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

Der Verstoß gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit ergebe sich daraus, dass die Richtlinien größere Gruppen von Wehrpflichtigen von einer Einberufung zum Wehrdienst ausnehme, wie z.B. Verheiratete, Personen, die über 23 Jahre alt seien und Personen eingeschränkter Tauglichkeit. Eine gesetzliche Grundlage für derartig weitgehende Ausnahmen sei nicht vorhanden. Aus der Praxis ergebe sich, dass weniger als die Hälfte der betroffenen jungen Männer eingezogen würden, so dass nicht mehr davon ausgegangen werden könne, dass die Wehrpflicht allgemein sei, mithin jeden jungen Mann treffe. Einberufungen verstießen damit gegen das Willkürverbot des Grundgesetztes, so dass sich verlangen könnten, ebenfalls nicht einberufen zu werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen, so dass davon auszugehen ist, dass das Bundesverwaltungsgericht sich der Sache annehmen wird.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm