Sonstige Rechtsgebiete

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Forum: Sonstige Rechtsgebiete

29.01.2008
Kaufvertragsrecht - Ausnahmsweise keine zweite Frist zur Nachbesserung erforderlich

Der BGH hat, nachdem bereits Ende 2006 ein vergleichbarer Fall zu entscheiden war, klargestellt, dass dem Verkäufer bei einem Mangel zwar mindestens eine zweite Chance zur Nachbesserung gegeben werden muss. Im Fall des Verschweigens einer nicht vollständig gelungenen Kastration eines Dressurpferdes hat der BGH nochmals klargestellt, dass bei behebbaren Mängeln die Vertrauensgrundlage zerstört sei, wenn solche Mängel arglistig verschwiegen werden. Damit hat der BGH auch beim Kauf von Tieren die gleichen Maßstäbe angelegt wie beim Kauf von Sachen. (BGH VIII ZR 210/06)

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm