Sonstige Rechtsgebiete

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Forum: Sonstige Rechtsgebiete

25.01.2005
Verwaltungsrecht - Kein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen Lärmbelästigung für Flughafenanwohner

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rahmen eines Urteils vom 10.12.2004 (Az.: V ZR 72/04) entschieden, dass Grundstückseigentümer von in der Nachbarschaft eines Flughafens liegenden Grundstücken wegen der Lärmbelästigung keinen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch geltend machen können, wenn der Flughafen aufgrund eines förmlichen öffentlich rechtlichen Planfestgestellungsverfahrens genehmigt worden ist. 

Im Rahmen eines Zivilrechtsstreites hatten Eigentümer eines Nachbargrundstückes zum Flughafen Köln-Bonn von der Flughafengesellschaft wegen unzumutbarer Lärmbelästigung Schadensersatz begehrt und waren damit bei dem Oberlandesgericht Köln erfolgreich gewesen. Der Bundesgerichtshof wandte auf den Fall seine bisherige Rechtsprechung zum Autobahnbau an, bei dem Anwohner mit ihren Ansprüche auf Lärmschutz ebenfalls auf das öffentlich rechtliche Planfeststellungsverfahren verwiesen worden seien. In diesen Verfahren, welche auch den Zweck hätten, die berechtigten Interessen der Betroffenen in die erforderliche Abwägung mit einzubeziehen, würden auch die dem Eigentumsschutz dienenden Ansprüche berücksichtigt, was die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ausschließe.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm