Sonstige Rechtsgebiete

Zurück

Forum: Sonstige Rechtsgebiete

23.08.2005
Verwaltungsrecht: Bebauungsplan für großflächigen Einzelhandelsbetrieb i.s.d. § 11 Abs. 3 BauNVO

Das Oberverwaltungsgericht Thüringen hat im Rahmen eines Urteils vom 20.12.2004 (AZ.: 1 N 1096/03) nochmals darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine Gemeinde, die ein Sondergebiet für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb i.s.d. § 11 Abs. 3 BauNVO ausweist, diese Planung gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit denjenigen Nachbargemeinden abzustimmen hat, für die das Vorhaben mit unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art verbunden ist. Derartige Auswirkungen würden für sämtliche Nachbargemeinden in Betracht kommen, die im Einzugsgebiet des großflächigen Einzelhandels lägen.

Die Vereinbarkeit der Ausweisung als Sondergebiet mit den Zielen der Raumordnung entbinde die planende Gemeinde nicht von der gem. § 2 Abs. 2 BauGB erforderlichen interkommunalen Abstimmung mit den betroffenen Nachbargemeinden.

In diesem Zusammenhang sei die planende Gemeinde gehalten, die Auswirkungen der Ausweisung auf die Nachbargemeinden in geeigneter Weise selbst zu eruieren, um das Ergebnis in ihre Abwägung einbeziehen zu können, wohingegen eine Verpflichtung der Nachbargemeinde zur Erstellung eines Gutachtens zu verneinen sei.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm