Sonstige Rechtsgebiete

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Forum: Sonstige Rechtsgebiete

18.09.2002
Vertragsrecht - Rücktritt bei Hotelreservierungsvertrag

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm) vom 29.05.2002, 30 U 216/01, besteht die Möglichkeit des Rücktritts von einer Hotelreservierung, wenn anderenfalls der nicht gewerbliche Reiseveranstalter einem so großen Haftungsrisiko ausgesetzt wäre, dass der Hotelier mit einer entsprechenden Haftungsbereitschaft seines Vertragspartners nicht rechnen durfte.

 

Entschieden wurde der vorstehende Fall zugunsten eines Pfarrers, der regelmäßig mehrtägige Busreisen für Gemeindemitglieder organisiert hatte und einen Rücktritt gegenüber dem Hotelier erklärte, da sich nicht genug Teilnehmer zu der Reise angemeldet hatten.

 

Zwar sei zwischen den Parteien ein verbindlicher Hotelresierungsvertrag geschlossen worden, in dem lediglich die Teilnehmerzahl noch nicht festgelegt worden sei. Obwohl ein ausdrückliches Rücktrittsrecht im Vertrag nicht vereinbart gewesen ist, sei dem Pfarrer ein sogenanntes vertragsimmanentes Rücktrittsrecht zuzugestehen. Ein solches Recht besteht nach Ansicht des OLG Hamm, wenn die uneingeschränkte Bindung des Reiseveranstalters an die einmal getroffene Vereinbarung den Vertragspartner mit einem derart hohen Risiko belastet würde, dass ein billig- und gerecht denkender Hotelier eine entsprechende Bereitschaft hierzu nicht voraussetzen dürfe. Der Hotelier sei besser als der nicht gewerbliche Reiseveranstalter dazu in der Lage, über kurzfristig freiwerdende Räume zu verfügen.

 

Zwar bestehe ein solches Rücktrittsrecht nicht zeitlich unbegrenzt, der Pfarrer habe aber im vorstehenden Fall 3 ½ Monate vor dem beabsichtigten Reiseantritt und daher rechtzeitig gehandelt.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht