Sonstige Rechtsgebiete

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Forum: Sonstige Rechtsgebiete

03.05.2004
Beamtenrecht: Beihilfefähigkeit eines ärztlich verschriebenen wirksamen Medikamentes (hier: Viagra ist beihilfefähig)

Das Bundesverwaltungsgericht kam in einem Urteil vom 30.10.2003 (AZ.: 2 C 26/02) zu dem Ergebnis dass ein Beamter Anspruch auf Erstattung der Kosten im Rahmen der Beihilfe auch für ein Medikament wie Viagra zusteht. Er begründet dies damit, dass der Dienstherr eines Beamten im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Vorkehrungen zu treffen hat, dass der angemessene Lebensunterhalt des Beamten bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfälle nicht gefährdet wird. Wenn er die ihm mögliche Wahl der Sicherstellung dahin ausübt, dass er im Wege der Beihilfe Teilzuschüsse zu den Krankheitskosten gewährt, so ist er verpflichtet, dem Beamten für die notwendigen Aufwendungen zur Wiedererlangung der Gesundheit oder zur Besserung von Leiden, die vom Arzt nach Art und Umfang schriftlich verordnet und nicht geeignet sind Güter des täglichen Bedarfes zu ersetzen, Beihilfe zu gewähren.
Viagra als anerkanntes Arzneimittel gegen erektile Dysfunktion sei erstattungsfähig, da es sich hierbei um eine behandlungsbedürftige Krankheit handele.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm