Sonstige Rechtsgebiete

Zurück

Forum: Sonstige Rechtsgebiete

17.09.2002
Internetrecht

Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I (LG München I) vom 24.06.2002 darf ein Versender unerwünschter Werbebotschaften über das Internet nicht geheim bleiben.

Auf Anfrage einer Wettbewerbszentrale hatte der Internetprovider, über dessen Netzzusage die unerwünschten Mails verschickt worden waren, die Bekanntgabe der Absender zunächst unter dem Hinweis auf den Datenschutz verweigert. Das LG München I verwies insoweit zu Recht auf den durch das neue Unterlassungsklagegesetz (UklaG) begehrten Auskunftsanspruch von Wettbewerbszentralen gegenüber den Betreibern von Tele- und Mediendiensten.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht