Sonstige Rechtsgebiete

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Forum: Sonstige Rechtsgebiete

19.10.2007
Vertragsrecht - Unfallfreiheit eines PKW

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil zum Aktenzeichen VIII ZR 330/06 entschieden, dass der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs grundsätzlich erwarten darf, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als Bagatellschäden gekommen ist. Soweit nach dem Verkauf deutlich wird, dass der Wagen doch weitergehende Schäden hat, kann der Käufer ihn zurückgeben und sein Geld zurückverlangen. 

Konkret waren in dem Kaufvertrag die Felder über die Unfallschäden des Autos unausgefüllt geblieben. Käuferin und Verkäufer hatten damit formal keine Vereinbarung über die „Unfallfreiheit“ getroffen. Der Bundesgerichtshof gab dennoch der Käuferin Recht, die rd. 10 Tage nach dem Kauf des Gebrauchswagens einen Karosserieschaden an der linken Tür und im linken hinteren Seitenteil des Fahrzeugs entdeckte und deshalb den Kaufvertrag wieder rückgängig machen wollte. Die fachgerechte Beseitigung des 5 mm tiefen Blechschadens hätte rd. 1.800,00 € gekostet und sei deshalb kein Bagatellschaden.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm