Sonstige Rechtsgebiete

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Forum: Sonstige Rechtsgebiete

21.06.2005
Internetrecht: Die Darlegungslast in Bezug auf den Ersteigerer liegt bei Internetversteigerungen beim Anbieter

Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG Naumburg) hat im Rahmen eines Urteils vom 02.03.2005 (AZ.: 9 U 145/03) festgestellt, dass grundsätzlich der Anbieter darlegen und beweisen muss, dass der Vertrag mit der Person des Ersteigerers zustande gekommen ist.

Eine Internetversteigerung beinhalte gerichtsbekannt Gefahren, weil es technisch möglich sei, auch ein ordnungsgemäß geschütztes Passwort auszuspähen und sodann rechtswidrig zu Lasten des Inhabers zu nutzen. Es trete keine Beweislastumkehr nach Gefahrenkreisen ein, wenn im Fall der Internetversteigerung der Beklagte einwendet, dass eine fremde Person unrechtmäßig mit seinem Passwort an der Versteigerung teilgenommen habe, so dass die üblichen Beweislastregeln Gültigkeit entfalteten.
Der Verkäufer ginge bei der Nutzung einer Internetauktion auch das Risiko ein, dass Fälle von Kaufreue auf Seiten des Verkäufers ohne Folgen blieben, weil er Kenntnis der Missbrauchsmöglichkeiten habe.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm