Sonstige Rechtsgebiete

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Forum: Sonstige Rechtsgebiete

31.10.2002
Reiserecht: Gefährdung des Reisenden durch Hurrikan

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 15.10.2002 erforderliche Feststellungen des Reiseveranstalters zu Verhältnissen in dem Reiseland näher bestimmt. In diesem Zusammenhang hielt der BGH die Eintrittwahrscheinlichkeit von 1 : 4 für den Eintritt eines Hurrikans für eine erhöhte Gefährdung des Reisenden, die nicht mehr unter das allgemeine Lebensrisiko falle. Das gelte jedenfalls dann, wenn bereits eine entsprechende Vorwarnung vorlag. Sei der Reiseveranstalter zu solchen Hinweisen nicht in der Lage gewesen, weil er nicht in gebotenem Umfang Erkundigungen eingezogen habe, begründe bereits dieser Umstand ohne weiteres den Vorwurf einer positiven Vertragsverletzung.

 

In diesem Zusammenhang wies der BGH darauf hin, dass in solchen Fällen insbesondere eine Abwägung stattzufinden habe, ob mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses mit erheblicher, und nicht erst mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen sei. Eine entsprechende Zuordnung müsse fallweise unter Berücksichtigung des konkreten Inhalts des Reisevertrages getroffen werden.

 

Für den zu entscheidenden Fall hielt der BGH insbesondere eine besondere Risikobereitschaft von Reisenden in einem Ferienclub mit Vollpension jedenfalls nicht für gegeben.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht