Sonstige Rechtsgebiete

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Forum: Sonstige Rechtsgebiete

20.07.2011
Unerlaubte Handlung - Einschränkung der Streupflicht

Der Bundesgerichtshof hat mit einer Entscheidung vom 12.06.2012 unter VI ZR 138/11 zum Umfang der Streupflicht im Bereich eines privat genutzten Grundstücks entschieden. Hierbei ist klargestellt worden, dass in dem Falle, in dem lediglich vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden seien, nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen sei. Aus diesem Grunde könne bei einem solchen Sachverhalt eine umfassende Streupflicht nicht begründet werden. Wer lediglich geringfügige einzelne Stelle erkannt habe, sei nicht zum flächendecken Streuen verpflichtet.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht