Sonstige Rechtsgebiete

Zurück

Forum: Sonstige Rechtsgebiete

09.12.2002
Verkehrsrecht - Fahrverbot auch bei beruflichen Nachteilen

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einer Entscheidung vom 25.09.2001 seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt, wonach nur in besonders gravierenden Härtefällen von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann. Es gelte der Grundsatz, dass berufliche Nachteile mit einem Fahrverbot nicht nur in Ausnahmefällen, sondern äußerst häufig verbunden seien.

 

Aus diesem Grunde sei dem betroffenen Pkw-Führer grundsätzlich zuzumuten, auch berufliche Nachteile durch die Nutzung anderer Verkehrsmittel oder sogar die vorübergehende Beschäftigung eines Fahrers zu überbrücken.

 

In dem zu entscheidenden Fall hat das Bayerische Oberste Landesgericht bei einem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 5.300,00 DM die Beschäftigung eines Fahrers als noch hinnehmbar angesehen. Dem Pkw-Führer sei notfalls auch zuzumuten, für die zeitlich begrenzte Einstellung eines Fahrers einen Kredit aufzunehmen.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht